Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 §1 Leistungsgegenstand

1.1 Die Firma Präventions- und Gesundheitswerkstatt Susanne Böhm e.K., im folgenden Auftragnehmer genannt, verpflichtet sich den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung und -betreuung (Coaching) individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Präventions- und Gesundheitsberatung bzw. -betreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Präventions- und Gesundheitsberatung und -betreuung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

§2 Training und Coaching

2.1 Die Dauer einer einzelnen Einheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainings- oder Coachingeinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ebenso kann eine Präventions- und Gesundheitsberatung und -betreuung über mehrere Monate vorab festgelegt werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainings- und Coachingeinheit, sowie jeder Präventions- und Gesundheitsberatung und -betreuung werden mit dem Klienten vorab besprochen. Mögliche Trainings- und Coachinginhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3. Es handelt sich dabei um reine Dienstleistungsangebote, rechtlich wird kein Erfolg geschuldet.

2.4. Zu Beginn des Trainings und der Präventions- und Gesundheitsberatung und –betreuung  ist der Gesundheitsfragebogen, ausgehändigt durch den Auftragnehmer, komplett und wahrheitsgemäß auszufüllen und Anden Auftragnehmer digital oder in Papierform auszuhändigen.

§3 Sonstige Leistungen

3.1 Der Auftragnehmer steht seinem Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon  und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Auftragnehmers.

3.2. Fahrtkosten ab dem 25. Km werden mit 0,30€ pro Km berechnet.

3.3. 5’er und 10’er Karten haben ein Jahr Gültigkeit ab der ersten Trainings- bzw. Coachingeinheit.

3.4. Gutscheine sind 6 Monate nach Kaufdatum einzulösen.

§4 Haftung

4.1 Der Auftragnehmer schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Der Auftragnehmer haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.3 Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Leistungsdiagnostiker, Online-Shops etc.) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt der mit dem Auftragnehmer  vereinbarten Dienstleistung enthalten. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Klient selbst und sind von diesem entweder direkt an den jeweiligen Dienstleister zu entrichten oder werden dem Klienten durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

4.4 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten zusätzliche Kosten (bspw. Für Sporthallen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen, etc.) sind diese vom Klienten in vollem Umfang zu tragen.

 4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings oder Coachings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Training- bzw. Coacingorts.

4.7. Der Klient versichert sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Die Empfehlung des Auftragnehmers einen Arzt zu Rate zu ziehen wird unbedingt Folge geleistet.

4.8. Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Auftragnehmer sofort mitzuteilen.

§5  Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung der vorab vereinbarten Trainingseinheiten bzw. des Coachings erfolgt im Voraus. Je nach individueller Absprache ist auch eine monatliche Zahlungsweise oder eine Einmalzahlung im Voraus möglich. Das vereinbarte Honorar wird jeweils per SEPA-Lastschriftmandat  im Voraus nach Unterzeichnung des SEPA-Lastschriftmandates eingezogen. Bei erstmaliger Abbuchung beträgt die Frist 14 Tage nach Übersendung der Rechnung. Bei Folgezahlungen wird jeweils zum 1. des Monats eingezogen.

5.2 Der Klient erhält vom Auftragnehmer  eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb der genannten Fristen (§5.1.) zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

5.3 Die Preise der Dienstleistung ergeben sich durchverschiedene Parameter, sind daher variabel und werden vorab detailliert mit dem Klienten besprochen.

5.4. Gerät der Klient in Zahlungsverzug werden Verzugskosten in Höhe von 10€ erhoben. Entstehen Rücklastschriftgebühren, hat diese der Klient zu tragen.

5.5. So lange die Diensteistungsrechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung.

§6 Sonstige Kosten

 6.1.Kauft der Auftragnehmer im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum des Auftragnehmers.

§7 Stornierung, Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für gebuchte Trainings oder die Beratungseinheit in voller Höhe berechnet. Bei Absage 12 bis 24 Stunden vor Trainingsbeginn werden 50% des vereinbarten Honorars fällig. Bei Absage unter 12 Stunden vor Trainingsbeginn wird 100% des vereinbarten Honorars fällig. Dies gilt auch für Präventionskurse und Punktekarten für Kurse und Coachings.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainings oder Coachingeinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainings- oder Coachingeinheit gegebenenfalls Indoor oder in anderen Räumlichkeiten statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen. 

7.4. Erkrankt der Klient und kann weder Trainingseinheiten oder Coachings wahrnehmen, ist dem Auftragnehmer ein ärztliches Attest vorzulegen. Trainings und Coachingeinheiten können nach Gesundung des Klienten nachgeholt werden. Eine Rückerstattung des Honorars ist in diesem Falle nicht möglich, jedoch eine Übertragung des noch fälligen Leistungsgegenstandes auf eine andere Person.

§8 Ersatzansprüche

8.1. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Auftragnehmer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben und nachgeholt. Gleiches gilt bei 10’er Karten und Coachingeinheiten.

§9 Datenschutz

9.1. Die personenbezogenen Daten des Klienten werden vom Auftragnehmer nach der aktuellen DSGVO ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leitungsgegenstandes verwendet. In die Verwendung der Daten zur Erfüllung des Leistungsgegenstandes wird mit Unterschrift auf dem Anamnesebogen eingewilligt. Diese kann jedoch jederzeit widerrufen werden.

9.2. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch , spätestens jedoch 24 Monate nach Beendigung der letzten gebuchten Trainings- oder Coachingeinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BDSG. Weitere Informationen zum Datenschutz können dem Text zum „Datenschutz“ entnommen werden.

§10 Geheimhaltung, Urheberrecht und Copyright

10.1. Der Klient verpflichtet sich über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarungen hinaus.

10.2. Der Auftragnehmer hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung des Leistungsgegenstandes  bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.3. Alle Inhalte der an den Klienten ausgegebenen Unterlagen, inklusive Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Für die Unterlagen liegt das Urheberrecht, soweit nicht anders gekennzeichnet, beim Auftragnehmer.

10.4. Im Falle einer Verletzungen des Urheberrechts gem. §106 ff Urhebergesetz liegt eine Straftat vor, welche kostenpflichtig abgemahnt wird. In diesem fall ist Schadensersatz zu leisten. Die Unterlagen dürfen weder vervielfältigt, weitergegeben oder für eigene Lehrtätigkeiten verwendet werden.

§11 Sonstige Vereinbarungen

11.1. Sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber erkennen Absprachen zur Buchung von Trainingseinheiten und Coachings als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel- und wege, wie Telefon, Email, WhatsApp usw.

11.2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistung des anderen äußern oder dessen Ruf oder Prestige beeinträchtigen.

§12 Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB’s nichts anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3. Als Gerichtsstand wird Amtsgericht Altötting vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: November 2023